Barrierefreiheit für WordPress-Websites in Deutschland ab 2025
Warum Barrierefreiheit wichtig ist
Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites in Deutschland barrierefrei gestaltet sein. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt, um digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen.
Welche Websites sind betroffen?
Die neuen Regelungen zur Barrierefreiheit gelten für:
- Websites mit elektronischen Dienstleistungen, wie z. B. Kontaktformulare.
- Unternehmen, die:
- 10 oder mehr Beschäftigte haben,
- einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen oder
- eine Jahresbilanzsumme von über 2 Millionen Euro aufweisen.
Dies sind die Hauptkriterien, die viele Unternehmen betreffen dürften. Es stellt sich daher die Frage: Wer ist von den Regelungen ausgenommen.
Wer ist von den Reglungen ausgenommen?
Von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind ausgenommen:
- Private Websites und rein geschäftliche (B2B) Angebote.
- Kleinunternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt.
- Unternehmen, bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheit ein unverhältnismäßiges wirtschaftliches Risiko darstellen würde.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Um als barrierefrei zu gelten, müssen Websites in Deutschland mindestens die Kriterien der WCAG-Stufe AA (Web Content Accessibility Guidelines) erfüllen. Diese umfassen 25 Kriterien der Stufe A und 13 zusätzliche der Stufe AA.
Was sind die WCAG?
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) bieten eine klare Orientierung, wie Barrierefreiheit erreicht werden kann. Sie decken Themen wie Kontraste, Navigierbarkeit und die Verwendung von Alternativtexten ab.
Wichtige Anforderungen im Überblick:
- Alternativtexte für alle Bilder und grafischen Elemente.
- Untertitel für alle vorab aufgezeichneten Audio- und Videoinhalte.
- Audiobeschreibungen für vorab aufgezeichnete Videoinhalte.
- Korrekte Überschriften-Hierarchien zur Strukturierung des Inhalts.
- Sinnvolle Reihenfolge des Inhalts im Quellcode.
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur.
- Keine Zeitbegrenzungen für Interaktionen, sofern nicht unbedingt erforderlich.
- Vermeidung von blinkenden Inhalten, die Anfälle auslösen könnten.
- Bereitstellung von Mechanismen zum Überspringen von Navigationsblöcken.
- Aussagekräftige Seitentitel.
- Logische Fokusreihenfolge bei der Tastaturbedienung.
- Eindeutige Linkbeschreibungen.
- Mehrere Wege zum Auffinden von Seiten.
- Verwendung von Überschriften und Labels zur Beschreibung von Themen oder Zweck.
- Sichtbarer Tastaturfokus.
- Konsistente Navigation und Identifikation von Komponenten.
- Fehlererkennung bei Eingaben.
- Labels oder Anweisungen bei Eingabefeldern.
- Fehlervorschläge bei Eingabefehlern.
- Fehlervermeidung bei rechtlichen oder finanziellen Transaktionen.
- Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text.
- Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 für großen Text.
- Möglichkeit zur Textvergrößerung um 200% ohne Funktionsverlust.
- Vermeidung von Textbildern, wenn möglich.
- Mehrere Wege zur Auffindung von Webseiten.
Wie können Unternehmen Barrierefreiheit umsetzen?
Beispiele für konkrete Maßnahmen:
- Technische Anpassungen: Farben mit ausreichendem Kontrast verwenden, interaktive Elemente tastaturfreundlich gestalten. Alles muss ohne Maus bedienbar sein.
- Inhaltliche Verbesserungen: Alternativtexte erstellen, sinnvolle Linkbeschreibungen nutzen.
- Testen und Optimieren: Regelmäßige Prüfungen der Barrierefreiheit mithilfe von Tools wie WAVE oder Axe durchführen.
Fazit: Jetzt handeln!
Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Als Experte unterstütze ich Sie gern dabei, Ihre Website barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten.